GR-Sondersitzung am 23.06.2022 – Stellungnahme Greensill-Pleite von Dr. Ullrich Shih

Liebe Ratskolleginnen und -kollegen, liebe Verwaltung, sehr geehrte Anwesende,
Bürger*innen der Gemeinde Weissach und Flacht,

wir können mit Fug und Recht behaupten, dass uns die Pleite der Greensill Bank
unverhofft überrascht hat und wir durch die hohe Anlagensumme bei dieser Bank eine
sehr schmerzhafte Erfahrung machen mussten.
Die heutige Sitzung soll der Information der Öffentlichkeit dienen, all der einzelnen
Schritte zur Aufarbeitung dieses Verlustes und der daraus resultierenden Ergebnisse
sowie der weiteren Schritte.

Wir möchten darauf verweisen, dass bereits kurz nach Bekanntwerden der Insolvenz
der Greensill Bank sowohl aus den Reihen des Gemeinderates als auch der Verwaltung
der Wunsch nach Aufklärung möglichen Verschuldens oder fehlerhaften Verhaltens
gestellt wurde.
Dabei wurde der Beschluss gefasst, externe Kanzleien zu beauftragen als auch die
Aufsichtsbehörden (Landratsamt, Gemeindeprüfanstalt und das Regierungspräsidium)
um Stellungnahmen und rechtliche Bewertung zu bitten und ein Termin zur
Akteneinsicht festgelegt.

Für die klaren Darstellungen der aktuellen und zukünftigen Situation sowie der
rechtlichen Bewertung der Gesamtsituation möchten wir uns ausdrücklich bei den
beiden beauftragten Kanzleien Rödl & Partner sowie Nonnenmacher bedanken.
Leider müssen wir gleichzeitig feststellen, dass sich die kommunalen vorgesetzten
Stellen außer Stande sahen, trotz mehrfacher Bitte, sich zu positionieren.
Tatsache ist, dass die 16 Mio. Euro, welche bei der Greensill Bank angelegt wurden,
durch deren Insolvenz im März 2021 von dieser nicht mehr erwartet werden dürfen.
Nichtsdestotrotz dürfen wir hoffnungsvoll sein, zumindest einen Teil der Summe aus
der Insolvenzmasse und auch aus weiteren Forderungen gegenüber handelnden
Personen oder Gesellschaften sowie vorhandenen Versicherungen abrufen zu können.
Öffentliche und nichtöffentliche Meldungen deuten darauf hin.

Im Rahmen der Aufarbeitung erfolgte am 21.4.2021 eine Akteneinsicht in sämtliche von
der Kämmerei federführend getätigten Geldanlagen durch einzelne Mitglieder aus jeder
Gemeinderatsfraktion. Dabei zeigte sich folgendes Bild:
Sämtliche Geldanlagen wurden auf verschiedene Banken in unterschiedlichen Margen
und Fälligkeitszeitpunkten verteilt. Ein augenscheinliches Anhäufen konnte tatsächlich
bei der Greensill Bank festgestellt werden. Dazu später. Aber an dieser Stelle sei
angemerkt, dass es aus unserer Sicht im Rückblick und Kenntnis der eingetretenen
Entwicklung unglücklich war, eine derart hohe Summe bei einer Bank angelegt zu
haben, dies wohl aber aufgrund der Marktlage und der zu diesem Zeitpunkt
vorliegenden Bewertungen nachvollziehbar unbedenklich war.

Sämtliche Anlagen, welche vor Inkrafttreten der ersten Anlagerichtlinie getätigt wurden,
sind unserer Auffassung nach nicht rückabzuwickeln bzw. zu kündigen gewesen, da in
der Regel das Investment von Termingeldern diese Möglichkeit nicht hergibt.
Zudem waren diese bis zum Zeitpunkt der Greensill Pleite bereits entweder beendet
gewesen oder standen kurz davor. Investments bei der VTB Bank und NIBC Bank
konnten vorfällig gekündigt werden, so dass hier auch kein Schaden entstanden ist.
Verbleibt einzig ein Investment in Höhe von 5 Mio. Euro bei der Mercedes Benz Bank,
welches zum Zeitpunkt der Anlage nicht hätte getätigt werden dürfen, weil es nicht der
seinerzeit gültigen Anlagerichtlinie entsprochen hatte. Leider ist das Kreditinstitut nicht
bereit, die Anlage vorfällig freizugeben, so dass in diesem Fall erst beim Eintreten des
Schadensfalles weitere Konsequenzen diskutiert werden müssen. Hier verbleibt ein
„Schwebezustand“ bis zum 8.12.2022.

Greensill:
Nach unseren Informationen hat die Gemeinde bei der Greensill Bank über verschiedene
Makler die Summe von 16 Mio. Euro in Tranchen zwischen 1 und 3 Mio. Euro in einem
Zeitraum vom 6.9.2019 bis 3.11.2020 angelegt.
Dabei lagen die Zinssätze zwischen 0,2 und 1% je nach Laufzeit. Zum jeweiligen
Anlagezeitpunkt war die Greensill Bank jeweils mit A- geratet.
Alternative gleich geratete Banken waren nur die Mercedes-Benz Bank oder die
Deutsche Pfandbriefbank oder schlechter geratete Banken, welche nicht der seinerzeit
gültigen Anlagerichtlinie entsprachen.
Die erste Anlagerichtlinie wurden am 4.12.2019 im FVA einstimmig empfohlen und am
9.12.2019 einstimmig im GR beschlossen.
Die zweite Anlagerichtlinie wurde am 20.1.2021 im FVA und am 25.1.2021 mit Wirkung
zum 1.2.2021 im GR mehrheitlich beschlossen. Diese zweite Anlagerichtlinie akzeptierte
sogar ein schlechteres Rating, als das zum Anlagezeitpunkt sämtlicher bei der Greensill
Bank getätigten Anlagen der Fall war.
Das Scope-Rating, welches sich nicht in den jeweiligen Anlagerichtlinien wiederfindet,
sollte aufgrund der rechtsunsicheren Bewertung nicht als Verstoß gegen die
Anlagerichtlinie gewertet werden. Vielmehr gibt die Formulierung „Rating nach S&P,
Moodys und Fitch“ neben der exklusiven auch die exemplarische Möglichkeit in der
Auswahl einer Ratingagentur nach dem Standard der Genannten vor.
Diese Unsicherheit haben wir in der aktuellsten Anlagerichtlinie korrigiert.

Somit muss festgestellt werden, dass aus Sicht der Freien Wähler, der Verwaltung unter
der Vorgabe der jeweils geltenden Anlagerichtlinie bei den Investments in die Greensill
Bank kein Fehler vorgeworfen werden kann.
Vielmehr sollten sich unsere Versuche der Ausfallminimierung auf die
• Makler (evt. versäumte Risikoaufkärung, fehlerhaftes Rating übermittelt)
• Rating-Agenturen bzw. deren Verquickung mit der Greensill Bank
• Bafin (es wurde wohl schon seit der zweiten Jahreshälfte 2020 bei der Greensill
Bank ermittelt ohne es öffentlich zu machen)
• auf die vorhandenen Ausfallversicherungen und die damit bis zu einem hohen
Anteil verbundene Refinanzierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens
konzentrieren.

Natürlich ist die Situation mehr als ärgerlich, aber der mögliche Verlust muss wohl bis
auf Weiteres, unter dem Aspekt „einem Betrüger mit krimineller Absicht aufgesessen zu
sein“ eingeordnet werden.
In Anbetracht der Höhe umso ärgerlicher, aber wenn man nicht mehr dem Rating oder
den handelnden Maklern trauen kann, wem oder was denn dann.
Bei öffentlichen Geldern ist es natürlich umso problematischer und
erklärungsbedürftiger, eine Fehlinvestition getätigt zu haben. Hier ist eine öffentliche
Klärung der Sachlage notwendig, eine abschließende Stellungnahme unerlässlich und
daraus folgende Konsequenzen unabdingbar.

Die Klärung erfolgte durch die genannten Kanzleien, die Stellungnahmen werden aktuell
öffentlich gemacht, die erste Konsequenz ist die Verabschiedung einer neuen
Anlagerichtlinie, welche der Gemeinderat mit der Verwaltung erarbeitet und am
9.5.2022 mit Wirkung zum 10.5.2022 beschlossen hat.
Mit dieser Anlagerichtlinie haben wir versucht, weitgehend die Risiken zu minimieren,
der Verwaltung einen Handlungsrahmen vorzugeben und die Weichen für eine sicherere
Anlagepolitik zu stellen.
Außerdem scheint sich aktuell ja auch eine Wende in der Zinspolitik der EZB aufgrund
der zunehmenden Inflation abzuzeichnen, sodass hier wieder vernünftige
Anlageangebote erwartet werden dürften.
Trotzdem sind wir aber auch zukünftig damit nicht gegen persönliches Fehlverhalten,
krimineller oder versehentlicher Natur geschützt.

Als Freie Wähler unterstützen wir den Weg einer Geldanlage, welcher durch die neue
Anlagerichtlinie vorgegeben ist, sowie auch ausdrücklich die Anlage von Geldern in
anstehende öffentliche Infrastrukturprogramme, wie z.B. das Starkregen-Risikomanagement, Hochwasserschutz und die neue Ortsmitte Weissach.
Denn die sicherste Anlage öffentlicher Gelder ist in „Grund und Boden“ sowie das Allgemeinwohl.

Freie Wähler Ortsverband Weissach-Flacht
Stv. Fraktionsvorsitzender
Dr. Ullrich Shih