Unsere Stellungnahme zur Suchraumkulisse Windenergie des Verbandes Region Stuttgart – Stellungnahme und Beteiligung der Gemeinde Weissach

Wir, die Fraktion der Freien Wähler haben uns intensiv mit der vorliegenden Drucksache intern und auch nicht-öffentlich beschäftigt und möchten abschließend wie folgt Stellung dazu nehmen:

Wir sind überzeugt davon, dass es zwingend notwendige Aufgabe der Gemeinde Weissach ist, sich für Alternativen im Bereich der erneuerbaren Energien zu öffnen, wenn es darum geht die klimapolitischen Herausforderungen zu meistern.

Deshalb stehen wir der Bundes- und Landesvorgabe, umgesetzt durch den Verband „Region Stuttgart“ positiv gegenüber, die angefragte Suchraumkulisse in wesentlichen Punkten zu unterstützen.

Wir wissen, dass bestimmte Zonen in der Region Stuttgart, zu welcher wir in Weissach zählen, aufgrund lokaler Gegebenheiten für die Errichtung von Windkraftanlagen nicht in Frage kommt, z.B. der Bereich um den Flughafen Stuttgart.

Deshalb ist es logisch, um die Vorgabe von 1,8% Fläche für Windkraftanlagen und 0,2% Fläche für PV-Anlagen zu erreichen, manche Regionen mehr Fläche als andere zur Verfügung stellen sollten.

Andererseits sind wir den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde verpflichtet und wollen einen unkontrollierten „Wildwuchs“ von Windkraftanlagen oder gar eine Umzingelung verhindern.

Dies erreichen wir einerseits durch interkommunale Absprachen bei der Errichtung von Windkraftanlagen als auch durch die Beschränkung der angebotenen Flächen möglichst auf gemeindeeigene Grundstücke, denn innerhalb der Suchraumkulisse darf auch ohne Bebauungsplan genehmigungsfrei eine Windkraftanlage von den Grundstückseigentümern errichtet werden.

Deshalb sind wir der Meinung, durch die Stellungnahme an den Verband „Region Stuttgart“ diesen dazu zu bewegen, die Flächen BB30 und BB31 im Süden und Osten der Gemarkung aus der Suchraumkulisse heraus zu nehmen. Gleichzeitig bieten wir dem Verband die Hereinnahme des FFH-Gebietes im Norden der Gemarkung an, auch um einerseits eine Prüfung anzustoßen, ob diese Flächen überhaut und grundsätzlich für die Errichtung von Windkraftanlagen zugelassen werden und andererseits im Falle eines positiven Bescheides für die Errichtung und eines eventuellen späteren Windparks von Anrainerkommunen, die Möglichkeit zu haben, hier eine Konzentration von Windkraftanlagen zu erreichen, um das „Umzingeln“ zu verhindern. Außerdem kann dadurch in diesem Gebiet der Abstand einer Windkraftanlage unter Umständen bis auf 1500 Meter zur Wohnbebauung erweitert werden, je nach zukünftiger Position.

Die Hereinnahme eines FFH-Gebietes bedeutet aber andererseits ausdrücklich nicht, dass hier ein Windpark entsteht, sondern es erhält der Gemeinde die Möglichkeit im Falle einer im Moment nicht abzusehenden Notwendigkeit, hier tätig werden zu können, wenn es die Mehrheiten dazu gibt.

Wir sind uns in der Fraktion auch nicht einig darüber, ob das Errichten von Windkraftanlagen in Waldgebieten eine sinnvolle Maßnahme ist, allerdings steht diese Entscheidung heute mit dem Beschlussvorschlag nicht zur Debatte.

Wir sind der Meinung, der Verwaltung, dem zukünftigen Interessenbekundungsverfahren, dem Verband „Region Stuttgart“ und nicht zuletzt dem neuen Gemeinderat mit unserer Entscheidung alle Möglichkeiten gegeben zu haben, eine für alle Beteiligten inklusive unserer Bürgerinnen und Bürger gute Entscheidungsbasis gegeben zu haben.